Versicherungen

Die Mitarbeit im Vorstand eines Natur- oder Waldkindergartens wird von engagierten Eltern gerne übernommen. Dabei kommt es den Ehrenamtlern selten in den Sinn, dass Sie mit ihrem stärkeren zeitlichen Engagement im Verein gleichzeitig persönliche Haftungsrisiken eingehen, die denen eines Vorstands in der Privatwirtschaft gleichen.
Wird ein Mitglied des Vorstandes von Vereinsmitgliedern oder Dritten (z.B. Finanzamt, Sozialversicherungsträger) wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen, kann der Vorstand mit seinem privaten Vermögen unbegrenzt haften. Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen.

Die gute Nachricht: Mit einer D&O-Versicherung lässt sich ein Haftungsrisikos reduzieren. So ist der Vorstand jederzeit gut abgesichert und beraten.

https://de.wikipedia.org/wiki/D%26O-Versicherung

Der BvNW hat einen Partner gewinnen können, der unsere Vorstellungen in Bezug auf diese notwendige Versicherungen auf sehr wünschenswerte Weise umsetzen konnte. Besonders profitieren davon unsere Mitglieder, die einem gemeinnützigen e.V. – einer gGmBH oder einem gUG angehören, sie sind kostenfrei über den BvNW D&O versichert.